Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, berechtigte Schwerbehinderte mit erheblicher Bewegungseinschränkung im Straßenverkehr kostenfrei zu befördern. Mit SGB IX, §231(5) kann ein Unternehmer die Fahrgeldausfälle durch Verkehrszählung nachweisen und einen betriebsindividuellen Prozentsatz beantragen.