Ausgleichsleistungen

Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, berechtigte Schwerbehinderte mit erheblicher Bewegungseinschränkung im Straßenverkehr kostenfrei zu befördern. Mit SGB IX, §231(5) kann ein Unternehmer die Fahrgeldausfälle durch Verkehrszählung nachweisen und einen betriebsindividuellen Prozentsatz beantragen.