Projekteinblicke Einnahmeaufteilung


Weiterentwicklung des Einnahmeaufteilungsverfahrens

Bearbeitungszeitraum
jährlich seit 1995
Auftraggeber
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH
Ansprechpartner
Dr. Christine Oltrogge

Einnahmeaufteilung im VGN

Ausgangssituation

Im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) haben sich über 100 Verkehrsunternehmen sowie über 20 Städte und Landkreise zusammengeschlossen, um im Großraum Nürnberg ein attraktives Verkehrsangebot vorzuhalten. Der verbundweite VGN-Tarif ermöglicht den Fahrgästen eine einfache ÖV-Nutzung im gesamten Verbundgebiet.

Allerdings ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, die Fahrgeldeinnahmen den einzelnen Linien und Verkehrsunternehmen nachfrageorientiert zuzuordnen. Jeder Partner soll die Fahrgelderlöse der von ihm beförderten Fahrgäste erhalten. Hierfür wurde von uns und dem VGN gemeinsam ein Verfahren entwickelt und mit den beteiligten Einnahmeaufteilungspartnern abgestimmt.

Aufgabenstellung

  • (Weiter-) Entwicklung des Einnahmeaufteilungsverfahrens
  • Ermittlung von Verkehrsnachfragedaten aus Fahrgasterhebungen
  • Fortschreibung der Verkehrsnachfrage (alle 1 bis 2 Jahre)
  • Interpretation der Einnahmeaufteilungsergebnisse

Vorgehensweise

Im VGN werden drei Zuscheidungsverfahren unterschieden. Die Fahrgeldeinnahmen im Ausbildungstarif werden den einzelnen Verkehrsunternehmen nach einem Routingverfahren zugeordnet; Fahrgeldeinnahmen, die den Verkehrsunternehmen direkt zugeordnet werden können, werden vorab zugeschieden; zur Verteilung der übrigen Fahrgeldeinnahmen wird ein nachfrageorientiertes Erlösbewertungsverfahren angewendet, für das regelmäßig detaillierte Daten zur Verkehrsnachfrage aus verbundweiten, repräsentativen Fahrgasterhebungen ermittelt werden.

In regelmäßigen Abständen von maximal zwei Jahren werden diese Verkehrsnachfragedaten durch eigene Fahrgastzählungen der Verkehrsunternehmen aktualisiert. Hierzu wurden Verfahren und Richtlinien entwickelt, damit die etablierten Zählverfahren der Verkehrsunternehmen beibehalten werden können und die Ergebnisse dieser Zählungen eine vergleichbare Qualität aufweisen. In den Richtlinien sind die Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Zählverfahren der Verkehrsunternehmen, z. B. manuelle Zählungen durch die Busfahrer oder technische Fahrgastzählungen durch stationäre oder in den Fahrzeugen installierte Zählsysteme, festgelegt. Ein Kontrollsystem, das je Verkehrsunternehmen und Betriebszweig stichprobenartige Kontrollzählungen vorsieht, stellt eine gleichbleibende Qualität dieser Zähldaten sicher. Die Zähldaten werden von uns geprüft, einheitlich hochgerechnet und zur Fortschreibung der Nachfragedatenbasis aufbereitet. Zur Berechnung des Einnahmeanspruchs je Einnahmeaufteilungspartner wird eine Einnahmeaufteilungsdatenbank verwendet, die mit Hilfe der aktuellen Tarife und Fahrgastzahlen kontinuierlich fortgeschrieben wird.

Ergebnis

Das Einnahmeaufteilungsverfahren wird in Zusammenarbeit von uns und dem VGN auf geänderte Rahmenbedingungen im Verbund angepasst. Dazu entwickeln wir Vorschläge, prognostizieren Auswirkungen von Veränderungen mit Modellrechnungen und formulieren darauf aufbauend Empfehlungen zur Weiterentwicklung.