Beratung und Durchführung zum Einnahmeaufteilungsverfahren
Bearbeitungszeitraum jährlich seit 1996 | Auftraggeber Region Hannover, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, regiobus Hannover GmbH | Ansprechpartner Dr. Christine Oltrogge Bastian Chutsch |
Einnahmeaufteilung im Großraum-Verkehr Hannover
Ausgangssituation
Wir beraten die Partner im GVH (Region Hannover, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, regiobus Hannover GmbH) seit vielen Jahren bei der Entwicklung und Umsetzung eines Einnahmeaufteilungsverfahrens.
Aufgabenstellung
Das Einnahmeaufteilungsverfahren ist an den folgenden drei Grundsätzen auszurichten:
nachfrageorientiert, d. h. der Einnahmeanspruch eines Unternehmens wächst mit jedem beförderten Fahrgast
tarifbezogen, d. h. bei der Zuscheidung des Erlöses wird das tatsächlich eingenommene Fahrgeld verteilt
leistungsgerecht, d. h. die Fahrgelderlöse steigen entsprechend der Tarifstaffelung mit der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen
Vorgehensweise
Zur Umsetzung der Einnahmeaufteilung werden drei Datenbasen verwendet:
- Anträge zur SchulCard, die die Adressen von Wohnung und Schule der betreffenden Schüler enthalten
- Erhebungsdaten der Verkehrsunternehmen, die sich aus Daten von Fahrgastzählungen und Fahrgastbefragungen zusammensetzen
- Daten der Verkaufsstatistik des GVH, die Stückzahlen und Erlöse der verkauften Fahrausweise umfassen
Die erhobenen Nachfragedaten der Unternehmen beeinflussen den Einnahmeanspruch dieses Unternehmens. Da die erhobenen Nachfragedaten erst zeitlich verzögert final ausgewertet werden können, wird bereits unterjährig (im laufenden Erhebungsjahr) eine Auswertung der Fahrgastzahlen der ersten Erhebungsperioden vorgenommen, um eine erste Prognose zu erhalten, in welche Richtung sich die Nachfragedaten und damit auch der Einnahmeanspruch der Unternehmen wahrscheinlich entwickeln wird.
Der Einnahmeanspruch jedes Unternehmens und Betriebszweiges wiederum ist das Ergebnis der Einnahmeaufteilung und setzt sich aus drei Einnahmekomponenten zusammen:
- Regelzuscheidungen – Erlöse aus GVH-Fahrausweisarten werden nach den Ergebnissen von Fahrgasterhebungen zugeschieden
- Sonderzuscheidungen – Es werden alle Erlöse zusammengefasst, die den Unternehmen über einen speziellen Schlüssel direkt zugeschieden werden. (Bsp. 1. Kl.-Zuschläge für EVU).
- SchulCard-Zuscheidungen
Erlöse aus der SchulCard werden auf der Grundlage simulierter Personenfahrten zwischen Wohnung und Schule von Schüleranträgen zugeschieden. Das Regelwerk zum Einnahmeaufteilungsverfahren ist in einer Durchführungsrichtlinie zusammengefasst, die auf Grundlage betrieblicher und tariflicher Veränderungen im GVH fortlaufend aktualisiert wird
Ergebnis
Die Beratungen zum Einnahmeaufteilungsverfahren im GVH finden weiterhin jährlich statt.